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Abstimmung

Unser Dienstleistungsangebot

Wir stimmen mit Ihnen zuerst ab, in welchem Umfang wir Sie bei der Digitalisierung der betrieblichen Versorgung unterstützen können.

  • Welche Versicherer sollen im Portal verwaltet werden?
  • Welche bAV/bKV-Produkte sollen verwaltet werden?
  • Wieviel Bestandsverträge haben Sie?
  • etc. 

 

 

Analyse

Ihre aktuelle Situation

Wir verschaffen uns einen Überblick:

  • Wie erfolgt derzeit bei Ihnen die Verwaltung der bAV/bKV?
  • Wie hoch ist derzeit der Aufwand bei HR?
  • Gibt es eine Versorgungsordnung? 
  • Wie ist diese gestaltet?
  • Wie erfolgen bisher die bAV-Beratungen?
  • u.s.w.
bav-akten

Analyse

Der aktuelle bAV/bKV-Bestand

  • Welche Verträge sind im Bestand?
  • Welche Unterlagen sind vorhanden, welche fehlen?
  • Haben Sie von allen Beschäftigten die komplette Dokumentation?
  • Liegen auch alle Verzichtserklärungen vor?
  • Stehen die Unterlagen Digital zur Verfügung?
  • u.s.w.

Der Plan

Ihr neues bAV/bKV-Portal

  • Welche Infos sollen auf die personalisierte Unternehmensseite?
  • In welchen Sprachen sollen Beratungen erfolgen?
  • Wer soll Zugriff auf das Portal haben?
  • Wer soll welche Berechtigungen haben?
  • Wie funktioniert das Onboarding bei Neueinstellungen?
  • Was passiert wenn neue Mitarbeiter einen Vertrag mitbringen?
  • Wie werden Änderungen (Elterzeit, AU, Austritt) erfaßt?
  • u.s.w.
digitales bav-portal
bav-portal

Die Umsetzung

Kommunikation an Belegschaft

  • An den Betriebsrat und Führungskräfte
  • An alle Mitarbeitende
  • bAV-Vorträge und Einzelberatungen
  • Digital, Offline oder Interaktiv
  • Flyer, Plakate, Landingpages u.s.w.

Ob kleiner Betrieb mit wenigen Beschäftigten oder DAX-Unternehmen mit zig Niederlassungen und mehreren Tausend Beschäftigten – wir können in kurzer Zeit alle Beschäftigten persönlich und individuell beraten. Entweder komplett digital, hybrid oder mit über 300 ausgebildeten bAV-Experten auch persönlich vor Ort!

Moderne Lösungen

Ihr fertiges digitales Portal

  • Sehr hohe Zeitersparnis für HR
  • Alle Verträge (neu und alt) in einem Portal
  • Standmitteilungen online erhalten
  • An- und Abmeldungen mit wenigen Klicks erledigt
  • Mit Arbeitnehmerportal möglich
  • Rechtssicher und Datenschutzkonform
  • Deutsches Rechenzentrum
  • monatliche Lohnbuchungssätze
  • alle Vorgänge revisionssicher gespeichert
  • u.v.m.
bav-Digitalisierung
digitalisierung bav

Service

Dauerhafte bAV-Betreuung der Belegschaft

  • bAV-Vertragsprüfung bei Neueintritten (VN-Wechsel-Check)
  • Beratungen der Beschäftigen und der neuen Mitarbeiter
  • Erstberatungen und Folgetermine
  • Ansprechpartner bei Fragen aus der Belegschaft
  • Fachliche Begleitung bei Änderungen (AU, SabbatElternzeit etc.)
  • Koordination bei Austritten

Häufige Fragen zur bAV Portal

Haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Entgeltumwandlung?
Ja, die Beschäftigten haben einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dies bedeutet, das sie Teile ihres künftigen Gehalts oder Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld) für die Altersversorgung umwandeln.
Der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ist geregelt im §1 des Betriebsrentengesetz:
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung anzubieten. Die Direktversicherung ist dabei die am häufigsten gewählte Form.
Was passiert wenn ein neuer Beschäftigter einen bestehenden bAV-Vertrage mitbringt?

Eine Vertragsübernahme (VN-Wechsel) kann aus Arbeitnehmersicht sehr attraktiv sein. Aus Arbeitgebersicht kann dies jedoch ein hohes Risiko darstellen!

Tipp: Lassen Sie vorab Altverträge auf eine potentielle Arbeitgeberhaftung prüfen!

Ein Arbeitgeber kann mit einer Versorgungsordnung (oder Betriebsvereinbarung) die Rahmenbedingungen in seinem Unternehmen selbst festlegen. So kann er u.a. hier den/die zulässigen Versicherer und Rahmenvertrag für die Entgeltumwandlung benennen.

Ist eine bAV-Versorgungsordnung Pflicht?

Nein, aber diese ist sehr sinnvoll. Die Vorteile einer  Versorgungsordnung (VO) für die bAV/bKV sind gut nachvollziehbar.

Eine VO regelt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ganz klar umd im Detail viele Punkte bzgl. den innerbetrieblichen bAV-Regelungen. Das sorgt für Transparenz.

Alle Beschäftigten und neue Mitarbeiter sind somit auf dem gleichen Stand. Jeder ist informiert und weiß, wie die bAV abläuft.

Welche Versicherer und Tarife soll ich meiner Belegschaft anbieten?

Dazu sollten Sie sich von einem unabhängigem Versicherungsexperten beraten lassen. Ein Versicherungsvertreter kann naturgemäß nur die Produkte seiner eigenen Versicherungsgesellschaft vermitteln. Ein spezialisierter Versicherungsmakler für bAV / bKV hat Zugriff auf eine Vielzahl an bAV/bKV-Produkten und Anbieter.

Ein unabhängiger Versicherungsmakler kennt den Markt und hilft Ihnen bei der richtigen Auswahl. Dabei zeigt er Ihnen auch die Unterschiede der Versicherer auf. Insbesondere sollte dabei eine Augenmerk auf diesen Themen liegen:

  • Wie finanzstark ist der Versicherer eigentlich? (SCR-Quote)
  • Wie hoch war ist die Gewinnbeteiligung aktuell und in den letzten Jahren?
  • Wie teuer ist der Vertrieb und die Verwaltung?
  • Vertragsbedingungen – Ist der Rentenfaktor bei Vertragsabschluss garantiert oder wird er erst bei Auszahlung festgelegt?
  • Wie ist das Rating des Versicherers?
  • ….
Welche Vorteile hat ein digitales bAV-Portal?

Die bAV-Digitalisierung erleichtert Ihnen die Verwaltung der bAV-Verträge enorm.

Alle relevanten Dokumente (Beratungsdokumente, Angebotsunterlagen, Policen, Entgeltumwandlungsvereinbarungen, Änderungen…) sind dort abgelegt und mit ein paar Klicks aufrufbar. Die jährlichen Standmitteilungen werden automatisch eingespielt.

Änderungen der Verträge (Beitragsänderung, Elternzeit, AU, Austritt etc.) können mit wenigen Klicks an den bAV-Makler und den jeweiligen Versicherer gemeldet werden.

Möchte ein Beschäftigter keine bAV, so wird eine Verzichtserklärung erstellt und abgelegt.

Erhöhungen aufgrund von Dynamiken sind automatisiert verarbeitbar. Monatliche Lohnlisten werden erzeugt u.v.m.

Wie erfolgt die Beratung meiner Beschäftigten?

Bei der Einführung einer digitalen bAV-Verwaltung wird meist eine Versorgungsordnung erstellt oder die bestehende VO aktualisiert.

Anschließend sollten alle Beschäftigte schnellstmöglich darüber informiert werden (Nachweisgesetz). Neueinstellungen sollten ebenfalls in einem geregelten Prozess über die bAV/bKV-Regelungen informiert werden.

Bei der Kommunikation an die Belegschaft unterstützt Sie Ihr bAV-Makler aktiv, u.a. mit:

  • Druckstücken
  • Landingpages mit Infos
  • Interaktive Online-Beratungsstrecken
  • Belegschaftsinformationen Vor-Ort oder per Onlinemeetings
  • Persönlichen Beratungen vor Ort oder digital
Was zeichnet ein attraktives bAV-Angebot aus?

Der gesetzliche Mindestzuschuss von 15% löst in Ihrer Belegschaft sicherlich keine Begeisterung aus. Unter bAV-Experten wird dieser auch als das „Neue Nichts“ betitelt, da es sich hier lediglich um die Weitergabe der Arbeitgeberersparnis aus den ersparten SV-Beiträgen handelt.

Wenn Sie eine bAV-Versorgung installieren möchten, die Ihnen bei der Personalgewinnung und – Bindung Vorteile zu Ihren Mitbewerbern verschafft, sollten Sie sich über einen echten Arbeitgeberzuschuss Gedanken machen.

Attraktive bAV-Konzepte sind z.B. Arbeitgeber-Zuschüsse von 50-100% oder Matchingmodelle (Zuschuss so hoch wie der Eigenbeitrag). Der AG-Zuschss kann ggf. gedeckelt werden auf z.B. 50 EUR  oder 100 EUR.

Für den Beschäftigen ist dies sehr attraktiv. Und in Bezug auf die jährliche Lohnsummen sprechen wir hier nur von einem sehr kleinen %ualen Anteil. Ihr bAV-Makler rechnet Ihnen dies aus.

Um die Mitarbeiterbindung zu steigern, sind auch Zuschusskonzept weit verbreitet mit steigenden Zuschüssen, abhängig von den Jahren der Betriebszugehörigkeit.

Die Attraktivität hängt auch vom angebotenen bAV-Tarif ab. In vielen bestehenden Versorgungsordnungen findet man heute immer noch nur verzinsliche Tarife.  Dies mag für sicherheitsorientierte Sparer oder für Beschäftigte die kurz vor der Rente sind o.k. sein. Doch junge, aufgeklärte Sparer beschäftigen sich immer mehr mit Finanzthemen.

Attraktive bAV-Produkte mit einer großen Auswahl an kostengünstigen, nachhaltigen ETF´s sollte daher immer zur Auswahl angeboten werden.

 

Ja, ich interessiere mich für das kostenlose bAV-Verwaltungsportal

Hier können Sie uns Ihre Anfrage senden oder direkt einen Beratungstermin buchen.

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ingrida sander

Ingrida Sander

Geschäftsführerin

Finanz- und Versicherungsmakler Sander GmbH

Telefon: 06483-2424-900 | Email: bav@makler-sander.com

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