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Sind Beitrage zur Direktversicherung sozialversicherungspflichtig?

Bei der Einrichtung einer Entgeltumwandlung kommt oft diese Frage auf: Sind Beitrage zur Direktversicherung sozialversicherungspflichtig?

Zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags werden bei Rentnern, Arbeitnehmern und freiwillig Versicherten verschiedene Einnahmen berücksichtigt, unter anderem auch sogenannte Versorgungsbezüge. Auch bei Direktversicherungen kann es eine Beitragspflicht geben.

Was wird von der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) abgezogen?

Später sind auf die Auszahlungen der Direktversicherung in der Regel auch Steuern und Krankenversicherungsbeiträge fällig. Diese Abzüge schmälern die Auszahlungsbeträge.

Muss jeder Betriebsrentner Beiträge an die Krankenkasse zahlen?



Krankenversicherungspflicht besteht nur für gesetzlich versicherte Betriebsrentner. Wer privat krankenversichert ist, zahlt auf seine Entgeltumwandlung keine Beiträge an die Krankenkasse.

Neuer Freibetrag auf Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten

Zum 01.01.2020 trat das neue GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft. Das ist sehr erfreulich für viele Bezieher von Leistungen aus betrieblicher Altersvorsorge. Aktuell sind damit die ersten 164,50 EUR (2022) Beitragsfrei in KVdR (Krankenversicherung der Rentner. Der Freibetrag steigt in der Regel jedes Jahr ein wenig an.

Wer bekommt den neuen KV-Freibetrag nicht?


Bei mehreren Versorgungsbezügen wird der Freibetrag nur einmal berücksichtigt. Freiwillig Versicherte erhalten keinen Freibetrag. Wer privat krankenversichert ist in der Rente musst auf die Betriebsrente keine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Gibt es bei der Kapitalauszahlung auch einen Freibetrag?



Bei einer Direktversicherung von z.B. 50.000 Euro kommen schnell einige tausend Euro zusammen. Bezahlt wird der Beitrag zur Krankenkasse 10 Jahre lang. Gerechnet wird wie folgt: Auszahlsumme geteilt durch 120 = monatliches Einkommen; nun wird der Freibetrag abgezogen; der verbleibende Betrag wird multipliziert mit dem Kranken-/Pflegebeitragssatz und ergibt so die monatliche Zahlung an die Krankenkasse.

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