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Was ist ein Versicherungs-Maklervertrag?

Ein Maklervertrag Versicherung, Versicherungsmaklervertrag oder auch Geschäftsbesorgungsvertrag regelt den Umfang der Vermittlung und der Betreuung zwischen dem Versicherungsmakler und seinem Klienten. Hier werden die Versicherungsbereiche, bzw. Versicherungsarten genannt die der Makler vermitteln und anschließend betreuen soll.

Beim bAV-Portal übernimmt der Versicherungsmakler die Betreuung der bAV Verträge. In der Regel werden auch die bereits bestehenden Verträge ab sofort mit betreut, so dass Sie nur noch einen Ansprechpartner haben, der sich um die Kommunikation mit allen Versicherern kümmert.

Je nach Ihren Wünschen umfasst der Maklervertrag die Verträge zur betrieblichen Altersversorgung, zur betrieblichen Krankenversicherung und betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Der Vertrag regelt die Verantwortlichkeiten des Maklers und des Kunden in Bezug auf die Versicherungsgeschäfte. Der Vertrag kann auch Regelungen bezüglich Honorar und Vergütung, Kündigung und Verlängerung, Service- und Beratungsleistungen, Schadenregulierungen und Haftung enthalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Versicherungsmaklervertrag ein schriftlicher Vertrag ist, der die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers und des Kunden bei der Vermittlung von Versicherungen regelt.

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